Versand der Mitteilung zur Anlage V

Die Mitteilung über das steuerliche Ergebnis (Anlage V) wird, wie in den Vorjahren auch, jährlich automatisch im Folgejahr

im Mai an alle Gesellschafter verschickt. Eine bevorzugte Bearbeitung einzelner Gesellschafter kann leider nicht erfolgen.

Sie können Ihre Einkommenssteuererklärung bereits abgeben und die Anlage V nachreichen. Diese wird auf jeden Fall auch nachträglich noch berücksichtigt.