Hausverwaltung - Fragen und Antworten
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Wann muss ich die Miete bezahlen?
Wann die Miete zu bezahlen ist, ist gesetzlich und mietvertraglich geregelt. Die Bruttomiete ist monatlich im Voraus zu bezahlen und spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zur Zahlung fällig.
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Kann ich die Miete auch Mitte des Monats bezahlen?
Nein, die Bruttomiete ist monatlich im Voraus zu bezahlen und spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zur Zahlung fällig.
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Wann erhalte ich die Betriebskostenabrechnung?
Unsere Abrechnungsperiode für die Heiz- und Betriebskosten ist das Kalenderjahr. Als Vermieter sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, innerhalb des darauffolgenden Jahres abzurechnen. Das heißt, dass dem Mieter die Abrechnung für das Kalenderjahr 2007 spätestens am 31.12.2008 zugegangen sein muss. In der Regel versenden wir unsere Abrechnungen im Frühjahr/Sommer des auf der Abrechnungsperiode folgenden Kalenderjahres.
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Kann ich den Mietvertrag vorzeitig beenden?
Ein Mietverhältnis im wohnwirtschaftlichen Bereich wird bei uns unbefristet abgeschlossen. Das heißt, es ist jederzeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist, 3 Monate zum Monatsende, kündbar. Innerhalb dieser Frist, also vorzeitig, kann das Mietverhältnis nur dann beendet werden, wenn ein direktes Anschlussverhältnis mit einem Nachmieter zustande gekommen ist.
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Wie muss ich den Mietvertrag kündigen?
Auch dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die Kündigung über Wohnraum hat auf jeden Fall schriftlich zu erfolgen. Außerdem muss die Kündigung auf jeden Fall eigenhändig unterschrieben werden.
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Kann der Mietvertrag auch per E-Mail gekündigt werden?
Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden. Auch dies ist gesetzlich geregelt. Das Signaturgesetz schreibt eine qualifizierte, elektronische Signatur vor. Der Kündigende muss zum Zeitpunkt der Erzeugung ein gültiges qualifiziertes Zertifikat und eine sichere eindeutig zuordenbare Signaturerstellungseinheit besitzen. Für den täglichen und normalen Umgang per E-Mail heißt das, dass eine Kündigung per E-Mail grundsätzlich keine qualifizierte elektronische Form im Sinne des Gesetzes ist.
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Wann erhalte ich meine Kaution zurück?
Im Mietvertrag ist vereinbart, dass die Kaution 3 Monate nach Rückgabe der Mietsache zzgl. der angefallenen Zinsen unter Abrechnung möglicher Vermieterforderungen an den Mieter zurück zu bezahlen ist. Sofern keine Beanstandungen vorliegen, erhalten Sie die Mietkaution in der Regel innerhalb von ca. 6 Wochen zurückbezahlt.