Zweitmarktbörse

Anteilsverkäufe/Übertragungen

Im Laufe der Zeit haben sich immer wieder einzelne Gesellschafter mit uns in Verbindung gesetzt, um evtl. zu den eigenen Anteilen weitere Anteile von ausscheidungswilligen Gesellschaftern hinzuzuerwerben. Als Verhandlungsbasis für den Kaufpreis dient in aller Regel der Auseinandersetzungswert, wobei zwischen den Parteien, Verkäufer und Käufer, selbstverständlich auch andere Werte vereinbart werden können.

Der Vorteil hierbei liegt für den Verkäufer eindeutig darin, dass in einem derartigen Übertragungsvorgang der Kaufpreis – im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung – sofort in einer Summe bezahlt wird und nicht wie sonst in 6 Jahresraten.

Sofern Sie an einem Hinzuerwerb, oder aber auch an einer Veräußerung auf einer derartigen Basis interessiert sind, so teilen Sie uns dies bitte schriftlich unter Angabe Ihrer Preisvorstellung mit. Sofern Sie keinen Wert nennen, gehen wir davon aus, dass Sie auf der Basis des Auseinandersetzungwertes rechnen. Wir werden ab diesem Geschäftsjahr speziell hierzu eine „Anteilsbörse“ einrichten und auch die technische und formale Abwicklung mit Blick auf die grundbuchlichen Erfordernisse für beide Parteien durchführen. Auch die finanzielle Abwicklung wird dann sowohl für den Käufer als auch Verkäufer über unser Treuhandkonto erfolgen. Für die Abwicklung und Begleitung stellen wir lediglich einen Aufwandsersatz von 150,00 Euro incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer je Partei in Rechnung.